Kostenloser Kfz-Kaufvertrag für den Privatverkauf – Auto, Motorrad, Anhänger
Über dieses Dokument
Der Kfz-Kaufvertrag hält fest, wer welches Fahrzeug zu welchem Preis und in welchem Zustand verkauft. Beim Verkauf von privat an privat ist er das einzige Dokument, das beide Seiten später in der Hand haben: Bei jedem Streit über Mängel, Unfallschäden, Kilometerstand oder eine nicht erfolgte Ummeldung entscheidet, was schriftlich vereinbart wurde.
Dieses Muster ist auf den Privatverkauf in Deutschland zugeschnitten und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs formuliert. Der Haftungsausschluss enthält die Ausnahmen, ohne die er insgesamt unwirksam wäre – Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 309 Nr. 7 BGB, OLG Hamm 28 U 147/04) – und nimmt Arglist, Garantien und die vereinbarte Beschaffenheit ausdrücklich aus (§ 444 BGB, BGH VIII ZR 92/06). Die Angaben des Verkäufers sind in zwei Ebenen getrennt: verbindlich für die eigene Besitzzeit, „nach bestem Wissen“ für die Zeit davor (BGH VIII ZR 253/05).
Der Vertrag passt sich Ihren Antworten an: Pkw, Kraftrad, Wohnmobil, Transporter oder Anhänger, zugelassenes oder abgemeldetes Fahrzeug, Barzahlung, Überweisung oder Anzahlung, Finanzierung mit Fahrzeugbrief bei der Bank, Frist für die Ummeldung nach § 15 Abs. 5 FZV, Freistellung des Verkäufers von Kfz-Steuer, Versicherung und Bußgeldern ab Übergabe, Übergang der Versicherung nach § 95 VVG. Empfangsbestätigung des Käufers und Quittung des Verkäufers sind enthalten.
Wann Sie es verwenden
Verwenden Sie es, wenn…
- Sie verkaufen Ihren Gebrauchtwagen, Ihr Motorrad, Wohnmobil oder Ihren Anhänger privat – über Kleinanzeigen, mobile.de, AutoScout24 oder im Bekanntenkreis.
- Sie kaufen ein Fahrzeug von einer Privatperson und möchten Zustand, Unfallfreiheit und Kilometerstand verbindlich festhalten.
- Das Fahrzeug ist noch finanziert und der Fahrzeugbrief liegt bei der Bank – der Vertrag regelt die Ablösung und die Herausgabe des Briefs.
- Sie übergeben mit Kennzeichen und wollen sich als Verkäufer gegen Bußgelder, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge nach der Übergabe absichern.
- Sie wollen einen Vertrag ohne veraltete Klauseln – ohne „gekauft wie gesehen“, ohne „garantiert“ und ohne Verweise auf Paragrafen, die es nicht mehr gibt.
Schritt für Schritt
So erstellen Sie: Kfz-Kaufvertrag zwischen Privatpersonen
Fahrzeugart und Parteien
Wählen Sie Pkw, Kraftrad, Wohnmobil, Transporter oder Anhänger, bestätigen Sie den Privatverkauf und tragen Sie Verkäufer und Käufer mit Anschrift ein – auf Wunsch mit Ausweisnummer.
Fahrzeugdaten
Marke, Modell, FIN, Kennzeichen, Erstzulassung, Kilometerstand, HU, Vorbesitzer, Schlüssel, Zubehör und die Unterlagen, die übergeben werden. Jede Frage nennt das passende Feld der Zulassungsbescheinigung.
Zustand und Angaben des Verkäufers
Schäden während der eigenen Besitzzeit und davor, Laufleistung, Austauschmotor, gewerbliche Nutzung, Import, Umbauten, bekannte Mängel – und optional verbindlich zugesicherte Eigenschaften.
Kaufpreis, Haftung und Übergabe
Preis in Ziffern und Worten, Zahlungsweise, Finanzierung, Haftungsausschluss oder verkürzte Haftung, Übergabetermin, Kennzeichen und Frist für die Ummeldung.
Herunterladen und unterschreiben
Der fertige Vertrag steht als PDF und Word bereit – in zwei Ausfertigungen, mit Unterschriftsfeldern, Empfangsbestätigung und Quittung.
Gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen
Darf ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?
Ja. Zwischen Privatpersonen liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor (§ 474 BGB), die Sachmängelhaftung kann daher ausgeschlossen werden. Der Ausschluss gilt aber nie für arglistig verschwiegene Mängel, für übernommene Garantien (§ 444 BGB) und für Eigenschaften, die im Vertrag als Beschaffenheit vereinbart sind (BGH VIII ZR 92/06). Außerdem muss die Klausel Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausnehmen – sonst ist sie insgesamt unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB, OLG Hamm 28 U 147/04). Dieses Muster enthält genau diese Ausnahmen.
Reicht „gekauft wie gesehen“?
Nein. Die Formel deckt nach der Rechtsprechung nur Mängel ab, die ein Laie bei der Besichtigung erkennen konnte (BGH VIII ZR 136/04; OLG Oldenburg 9 U 29/17). Für versteckte Mängel bleibt der Verkäufer haftbar. Der Vertrag verwendet deshalb einen vollständigen Ausschluss der Sachmängelhaftung mit den gesetzlich erforderlichen Ausnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung für Sachmängel (§§ 434 ff. BGB); zwischen Privatpersonen kann sie ausgeschlossen werden. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage (§ 443 BGB); wer etwas „garantiert“, haftet dafür trotz Haftungsausschluss. Deshalb vermeidet dieses Muster das Wort „garantiert“ bei den Angaben des Verkäufers – anders als viele PDF-Formulare.
Muss ich Unfallschäden angeben?
Ja, alle Unfallschäden, die Sie kennen – auch reparierte. Wer einen bekannten Unfallschaden oberhalb der Bagatellgrenze verschweigt, handelt arglistig; der Käufer kann dann trotz Haftungsausschluss zurücktreten oder anfechten (BGH VIII ZR 330/06). Für die eigene Besitzzeit erklärt der Verkäufer im Vertrag verbindlich, für die Zeit davor nur „nach bestem Wissen“.
Was passiert, wenn der Kilometerstand nicht stimmt?
Ein ohne Einschränkung angegebener Kilometerstand ist eine vereinbarte Beschaffenheit – der Haftungsausschluss greift dann nicht (BGH VIII ZR 92/06). Der Vertrag schreibt den Stand deshalb als „laut Tachometer abgelesen“ und lässt den Verkäufer nur erklären, dass ihm keine Abweichung bekannt ist. Wer das Fahrzeug von neu kennt, kann die Laufleistung optional verbindlich zusichern.
Gilt der Haftungsausschluss auch für Angaben in meiner Online-Anzeige?
Nein. Aussagen im Inserat wie „Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ können vereinbarte Beschaffenheit werden, die der Ausschluss nicht erfasst (BGH VIII ZR 96/12 und VIII ZR 161/23). Tragen Sie solche Aussagen bewusst als zugesicherte Eigenschaften ein – oder stellen Sie sie im Vertrag richtig.
Wer meldet das Fahrzeug um, und bis wann?
Der Käufer muss das Fahrzeug unverzüglich nach dem Halterwechsel bei seiner Zulassungsbehörde ummelden (§ 15 Abs. 5 FZV). Der Vertrag setzt dafür eine feste Frist und verpflichtet ihn, die Ummeldung nachzuweisen. Der Verkäufer zeigt den Verkauf seinerseits unverzüglich der Zulassungsbehörde an – mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat. Genau diese Bestätigung steht am Ende des Vertrags.
Was passiert, wenn der Käufer nicht ummeldet?
Bis zur Ummeldung bleibt der Verkäufer im Fahrzeugregister als Halter: Die Kfz-Steuer läuft bis zur Umschreibung oder Abmeldung weiter, Bußgeldanhörungen kommen zu ihm, und für die Versicherungsprämie haften beide gesamtschuldnerisch (§ 95 VVG). Der Vertrag enthält deshalb eine Freistellungsklausel und das Recht des Verkäufers, bei der Zulassungsbehörde das Aufgebot der Zulassungsbescheinigung zu beantragen – nach vier Wochen endet dann die Zulassung.
Was passiert mit der Kfz-Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung geht mit der Übergabe kraft Gesetzes auf den Käufer über (§ 95 VVG). Verkäufer oder Käufer müssen den Verkauf dem Versicherer unverzüglich anzeigen (§ 97 VVG); der Käufer kann den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen (§ 96 VVG) und braucht für die Ummeldung eine eigene eVB. Der Vertrag hält diese Regeln fest.
Bar oder Überweisung – was ist sicherer?
Beides ist möglich, sicher ist „Fahrzeug gegen Geld“: Barzahlung bei Übergabe mit Quittung (Scheine prüfen) oder Übergabe erst nach Gutschrift – eine Überweisungsbestätigung ist kein Zahlungsnachweis. Der Vertrag sieht bis zur vollständigen Zahlung einen Eigentumsvorbehalt vor und übergibt den Fahrzeugbrief erst danach (§ 449 BGB, BGH V ZR 148/21).
Das Fahrzeug ist noch finanziert – kann ich es trotzdem verkaufen?
Ja, wenn der Kredit abgelöst wird. Der Fahrzeugbrief liegt in diesem Fall bei der Bank. Der Vertrag hält Kreditgeber und Ablösebetrag fest und regelt, ob der Verkäufer aus dem Kaufpreis ablöst oder der Käufer direkt an die Bank zahlt; Brief und Freigabe werden nachgereicht.
Kann ich das Fahrzeug abgemeldet verkaufen?
Ja, und für den Verkäufer ist das die sicherste Variante. Der Käufer braucht dann für die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen (§ 42 FZV: gültige HU und Versicherung nötig, fünf Tage gültig) oder einen Transport. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden.
Welche Unterlagen übergebe ich mit dem Fahrzeug?
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, den Prüfbericht der letzten HU, alle Schlüssel, Serviceheft, Bedienungsanleitung, bei Import- oder Exportfahrzeugen das COC-Papier, Betriebserlaubnis oder Eintragung für Umbauten und die Kennzeichen. Legen Sie die Sicherheitscodes auf den Zulassungsbescheinigungen nicht frei – dann kann der Käufer online ummelden (i-Kfz).
Wie sichere ich mich bei der Probefahrt ab?
Ausweis und Führerschein zeigen lassen, mitfahren und am besten eine kurze Probefahrtvereinbarung unterschreiben lassen. Beim Privatverkauf haftet der Fahrer für Schäden, die er verschuldet. Wer das Fahrzeug unbegleitet zur Probefahrt gibt und es nicht zurückbekommt, kann das Eigentum an einen gutgläubigen Dritten verlieren (BGH V ZR 8/19).
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