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Kostenlose Kündigung für Wohnung, Haus oder Zimmer – Mietvertrag fristgerecht kündigen

Über dieses Dokument

Mit der Kündigung beendet der Mieter das Mietverhältnis über seine Wohnung. Das Gesetz macht es ihm leicht: Er braucht keinen Grund, und die Frist beträgt immer drei Monate – unabhängig davon, wie lange er schon in der Wohnung wohnt (§ 573c Abs. 1 BGB). Entscheidend ist der Zugang: Geht die Kündigung dem Vermieter bis zum dritten Werktag eines Monats zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietern eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB) – eine E-Mail genügt nicht.

Dieses Muster erzeugt ein vollständiges Kündigungsschreiben nach dem Stand von Gesetz und Rechtsprechung im September 2026: mit der Formel „fristgerecht zum …, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, die vor einem falsch berechneten Termin schützt (BGH VIII ZR 286/22), dem Widerspruch gegen die stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB, der Bitte um schriftliche Bestätigung, einem Vorschlag für die Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll und Zählerständen, der Rückforderung der Kaution nebst Zinsen und der neuen Anschrift für die Betriebskostenabrechnung – ohne Bedingungen, ohne Renovierungsversprechen und ohne die Fehler gängiger Vorlagen.

Der Fragebogen kennt die Sonderfälle: die kurze Frist für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters (§ 573c Abs. 3 BGB), eine kürzere Frist aus dem Mietvertrag, die Kündigung zum Ende eines Kündigungsverzichts, die Sonderkündigung nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder einer Modernisierungsankündigung (§ 555e BGB), die außerordentliche Kündigung nach verweigerter Untervermietung (§ 540 BGB), die Kündigung eines Untermietvertrags, mehrere Mieter mit Vollmacht, die Hausverwaltung als Empfängerin und den Nachmietervorschlag für einen früheren Auszug – jeweils mit Rechenbeispielen für den richtigen Termin und Hinweisen zur sicheren Zustellung.

Wann Sie es verwenden

Verwenden Sie es, wenn…

  • Sie ziehen um und wollen Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Zimmer fristgerecht kündigen.
  • Ihr Vermieter hat eine Mieterhöhung oder eine Modernisierung angekündigt und Sie wollen das Sonderkündigungsrecht nutzen.
  • Sie wohnen mit Partner oder Mitbewohnern zusammen und alle Mieter müssen gemeinsam kündigen.
  • Sie möchten früher ausziehen und dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen.
  • Sie sind Untermieter und kündigen gegenüber dem Hauptmieter.

Schritt für Schritt

So erstellen Sie: Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter

  1. Mieter und Mietobjekt

    Alle Mieter aus dem Vertrag, Adresse der Wohnung, optional Datum des Mietvertrags und Lage im Haus.

  2. Empfänger

    Vermieter als Privatperson oder Unternehmen – oder die Hausverwaltung, wenn sie zum Empfang bevollmächtigt ist.

  3. Art der Kündigung und Termin

    Ordentliche Kündigung mit gesetzlicher, vertraglicher oder verkürzter Frist, zum Ende eines Kündigungsverzichts oder Sonderkündigung – mit Rechenbeispielen für den richtigen Termin.

  4. Übergabe, Kaution und neue Anschrift

    Übergabetermin vorschlagen oder erbitten, Besichtigungen anbieten, vorzeitige Beendigung mit Nachmieter, Kaution zurückfordern, neue Adresse mitteilen.

  5. Ausdrucken, unterschreiben, zustellen

    PDF oder Word herunterladen, von allen Mietern unterschreiben und persönlich gegen Empfangsbestätigung, per Boten oder per Einwurf-Einschreiben zustellen.

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?

Drei Monate – immer, auch nach zwanzig Jahren Mietdauer. Die längeren Fristen von sechs und neun Monaten gelten nur für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 BGB). Vertragsklauseln mit längeren Fristen für den Mieter sind unwirksam; kürzere Fristen zugunsten des Mieters sind zulässig (§ 573c Abs. 4 BGB). Nur bei Verträgen von vor September 2001 können individuell ausgehandelte längere Fristen noch gelten.

Wie berechne ich den Kündigungstermin richtig?

Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen; dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstage zählen dabei als Werktage (BGH, Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04), Sonn- und gesetzliche Feiertage nicht. Beispiel: Zugang am 2. Oktober – Ende am 31. Dezember; Zugang am 6. Oktober – Ende am 31. Januar. Ob sich die Frist verlängert, wenn der dritte Werktag ein Samstag ist, hat der BGH offengelassen – liefern Sie dann bis Freitag. Das Muster ergänzt „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, damit die Kündigung auch bei einem Rechenfehler wirksam bleibt (BGH VIII ZR 286/22).

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB): ein Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieter (§ 126 BGB). E-Mail, Fax, Scan, WhatsApp oder ein Foto der Unterschrift genügen nicht – eine solche Kündigung ist unwirksam, und die Frist läuft nicht.

Müssen alle Mieter kündigen?

Ja. Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag, kann das Mietverhältnis nur von allen gemeinsam gekündigt werden (BGH VIII ZR 14/04). Die Kündigung nur eines Mieters ist unwirksam – auch wenn er allein ausziehen will; er bleibt bis zur gemeinsamen Kündigung Vertragspartei und haftet für die Miete. Wer nicht selbst unterschreiben kann, erteilt eine Vollmacht, die im Original beigefügt wird; sonst darf der Vermieter die Kündigung zurückweisen (§ 174 BGB).

Wie stelle ich sicher, dass die Kündigung rechtzeitig zugeht – und wie beweise ich es?

Der Mieter muss den Zugang beweisen. Am sichersten ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung, dann der Einwurf durch einen Boten, der den Inhalt kennt und Datum und Uhrzeit notiert – vormittags, denn ein abends eingeworfenes Schreiben gilt erst am nächsten Tag als zugegangen. Beim Einwurf-Einschreiben genügt der Einlieferungsbeleg allein nicht; fordern Sie nach der Zustellung die Reproduktion des Auslieferungsbelegs bei der Post an (BGH II ZR 299/15, BAG 2 AZR 68/24). Das Übergabe-Einschreiben mit Rückschein ist riskant: Trifft der Zusteller niemanden an, geht die Kündigung erst mit der Abholung zu – oder gar nicht (BGH VIII ZR 22/97).

Kann ich früher ausziehen, wenn ich einen Nachmieter stelle?

Einen Anspruch darauf gibt es nicht: Ohne Nachmieterklausel muss der Vermieter einen Nachmieter nur in Ausnahmefällen akzeptieren (BGH VIII ZR 244/02); der Mieter muss ihn suchen und alle Angaben zu seiner Zuverlässigkeit liefern (BGH VIII ZR 247/14). Die Regel „drei Nachmieter und ich bin frei“ ist ein Mythos. In der Praxis stimmen viele Vermieter einem früheren Ende zu, wenn ein solventer Nachmieter bereitsteht. Das Muster formuliert das Angebot ausdrücklich unabhängig von der Kündigung – eine Kündigung unter Bedingungen wäre unwirksam.

Was ist mit dem Kündigungsverzicht oder einem befristeten Vertrag?

Ein vorgedruckter beidseitiger Kündigungsverzicht ist höchstens vier Jahre ab Vertragsschluss wirksam (BGH VIII ZR 27/04, VIII ZR 86/10); ein längerer ist insgesamt unwirksam. Während eines wirksamen Verzichts können Sie schon jetzt zu dessen Ende kündigen – das Muster hat dafür eine eigene Variante. Bei einem befristeten Mietvertrag mit gesetzlichem Grund (§ 575 BGB) ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen; fehlt der schriftlich genannte Grund, gilt der Vertrag als unbefristet. Dann bleiben nur Sonderkündigungsrechte, ein Nachmieter oder eine einvernehmliche Aufhebung.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Nach einem Mieterhöhungsverlangen (§ 558 BGB) oder einer Erhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) können Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen – die Erhöhung tritt dann nicht ein (§ 561 BGB). Nach einer Modernisierungsankündigung gilt eine Frist bis zum Ablauf des Folgemonats (§ 555e BGB). Verweigert der Vermieter die Untervermietung an eine konkrete Person ohne wichtigen Grund, können Sie mit der gesetzlichen Frist außerordentlich kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB) – auch aus einem befristeten Vertrag.

Welche Frist gilt für ein möbliertes Zimmer?

Für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung, die der Vermieter selbst bewohnt, gilt eine verkürzte Frist: Die Kündigung ist bis zum 15. eines Monats zum Ablauf desselben Monats möglich (§ 573c Abs. 3, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ausgenommen ist Wohnraum, der einer Familie oder Personen in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt überlassen ist. Für eine gewöhnliche möblierte Wohnung, in der der Vermieter nicht wohnt, gelten die normalen drei Monate.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Der Vermieter hat nach dem Auszug eine angemessene Prüf- und Überlegungsfrist – in der Regel bis zu sechs Monate (BGH VIII ZR 71/05). Wegen einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückhalten, und er darf nach dem Vertragsende auch mit Schadensersatzforderungen aufrechnen, selbst wenn diese inzwischen verjährt sind (BGH VIII ZR 184/23). Halten Sie deshalb den Zustand der Wohnung bei der Übergabe in einem Übergabeprotokoll mit Fotos fest.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel enthält und die Wohnung renoviert übergeben wurde (BGH VIII ZR 185/14). Klauseln mit starren Fristen, Endrenovierungs- oder Quotenklauseln sind unwirksam. Unabhängig davon muss die Wohnung besenrein – also ohne groben Schmutz (BGH VIII ZR 124/05) –, mit allen Schlüsseln und ohne eigene Einbauten zurückgegeben werden (§ 546 BGB). Das Muster verspricht deshalb nur den „vertragsgemäßen Zustand“.

Was bedeutet der Widerspruch nach § 545 BGB?

Bleibt der Mieter nach dem Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung und widerspricht keine Seite innerhalb von zwei Wochen, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit (§ 545 BGB). Das Muster erklärt den Widerspruch vorsorglich schon in der Kündigung – so entsteht kein neues Mietverhältnis, falls sich die Übergabe verzögert.

An wen schicke ich die Kündigung, wenn das Haus verkauft wurde?

An den neuen Eigentümer: Mit der Eintragung im Grundbuch tritt er in den Mietvertrag ein (§ 566 BGB). Ist unklar, ob die Eintragung schon erfolgt ist, schicken Sie je ein Original an beide. Eine Hausverwaltung ist nur dann richtiger Empfänger, wenn sie zur Entgegennahme von Kündigungen bevollmächtigt ist. Die Kaution fordern Sie vom neuen Eigentümer (§ 566a BGB).

Kann ich als Untermieter dieses Muster verwenden?

Ja. Der Untermieter kündigt gegenüber dem Hauptmieter nach denselben Regeln: schriftlich, mit drei Monaten Frist (bei einem möblierten Zimmer in der Wohnung des Hauptmieters mit der verkürzten Frist des § 573c Abs. 3 BGB). Wählen Sie im Fragebogen „Untermietvertrag“.

Wie kündige ich Garage oder Stellplatz?

Steht der Stellplatz im Wohnungsmietvertrag, endet er mit der Wohnung – eine Teilkündigung ist nicht möglich. Hat die Garage einen eigenen Mietvertrag, wird sie mit einem gesonderten Schreiben gekündigt; die Frist richtet sich nach dem Vertrag, sonst nach § 580a BGB (ebenfalls dritter Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats).

Bereit, Ihr Dokument „Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter“ zu erstellen?

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